Rechtsprechung
BVerfG, 27.09.2002 - 2 BvR 787/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Mangels hinreichender Darlegungen unzulässige Rüge einer Verletzung von Art 103 Abs 1 GG - Unterbleiben eines gerichtlichen Hinweises gem § 265 StPO bei Verurteilung wegen Untreue in Missbrauchsalternative anstelle der Treuebruchsalternative
- Wolters Kluwer
Hinweispflicht - Begehungsform - Untreue - Missbrauchstatbestand - Treuebruchstatbestand - Anklageschrift - Hinweis
- Judicialis
GG Art. 2 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde wegen der Verletzung rechtlichen Gehörs in Strafverfahren
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Traunstein, 18.10.2001 - 3 Ns 220 Js 33458/98
- BayObLG, 24.04.2002 - 5St RR 102/02
- BVerfG, 27.09.2002 - 2 BvR 787/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81
V-Mann
Auszug aus BVerfG, 27.09.2002 - 2 BvR 787/02
Über die Grenzen der speziellen Verfahrensgrundrechte hinaus gewährleistet das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes in Verbindung mit dem allgemeinen Freiheitsrecht des Art. 2 Abs. 1 GG dem Beschuldigten das Recht auf ein faires, rechtsstaatliches Strafverfahren (BVerfGE 57, 250 ; 63, 45, ; stRspr).Zwar enthält dieses allgemeine Prozessgrundrecht keine ins Einzelne gehenden Gebote und Verbote (BVerfGE 57, 250 ).
- BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten
Auszug aus BVerfG, 27.09.2002 - 2 BvR 787/02
Über die Grenzen der speziellen Verfahrensgrundrechte hinaus gewährleistet das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes in Verbindung mit dem allgemeinen Freiheitsrecht des Art. 2 Abs. 1 GG dem Beschuldigten das Recht auf ein faires, rechtsstaatliches Strafverfahren (BVerfGE 57, 250 ; 63, 45, ; stRspr). - BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90
Entziehungsanstalt
Auszug aus BVerfG, 27.09.2002 - 2 BvR 787/02
Der Beschwerdeführer hat es versäumt darzulegen, was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 91, 1 ; stRspr).
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 27.09.2002 - 2 BvR 787/02
Die Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der Rechte des Beschwerdeführers angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG); denn die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ). - BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69
Substantiierungspflicht
Auszug aus BVerfG, 27.09.2002 - 2 BvR 787/02
Der Beschwerdeführer hat es versäumt darzulegen, was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 91, 1 ; stRspr). - BVerfG, 21.12.1995 - 2 BvR 2033/95
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Widerrungs der Bewährung im Anschluß an …
Auszug aus BVerfG, 27.09.2002 - 2 BvR 787/02
Es schützt aber das Vertrauen des Beschuldigten, dass das Gericht sich nicht widersprüchlich verhält (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 1995 - 2 BvR 2033/95 -, NStZ-RR 1996, S. 138).
- VG Münster, 12.04.2021 - 13 K 2690/19 vgl. zum Strafprozess BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27. September 2002 - 2 BvR 787/02 -, juris, Rn. 4; zu den Grundsätzen des fairen Verfahrens im Disziplinarverfahren siehe BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2004 - 2 BvR 52/02 -, juris, Rn. 25.