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   BVerfG, 27.09.2002 - 2 BvR 787/02   

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https://dejure.org/2002,8644
BVerfG, 27.09.2002 - 2 BvR 787/02 (https://dejure.org/2002,8644)
BVerfG, Entscheidung vom 27.09.2002 - 2 BvR 787/02 (https://dejure.org/2002,8644)
BVerfG, Entscheidung vom 27. September 2002 - 2 BvR 787/02 (https://dejure.org/2002,8644)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels hinreichender Darlegungen unzulässige Rüge einer Verletzung von Art 103 Abs 1 GG - Unterbleiben eines gerichtlichen Hinweises gem § 265 StPO bei Verurteilung wegen Untreue in Missbrauchsalternative anstelle der Treuebruchsalternative

  • Wolters Kluwer

    Hinweispflicht - Begehungsform - Untreue - Missbrauchstatbestand - Treuebruchstatbestand - Anklageschrift - Hinweis

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde wegen der Verletzung rechtlichen Gehörs in Strafverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2002 - 2 BvR 787/02
    Über die Grenzen der speziellen Verfahrensgrundrechte hinaus gewährleistet das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes in Verbindung mit dem allgemeinen Freiheitsrecht des Art. 2 Abs. 1 GG dem Beschuldigten das Recht auf ein faires, rechtsstaatliches Strafverfahren (BVerfGE 57, 250 ; 63, 45, ; stRspr).

    Zwar enthält dieses allgemeine Prozessgrundrecht keine ins Einzelne gehenden Gebote und Verbote (BVerfGE 57, 250 ).

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2002 - 2 BvR 787/02
    Über die Grenzen der speziellen Verfahrensgrundrechte hinaus gewährleistet das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes in Verbindung mit dem allgemeinen Freiheitsrecht des Art. 2 Abs. 1 GG dem Beschuldigten das Recht auf ein faires, rechtsstaatliches Strafverfahren (BVerfGE 57, 250 ; 63, 45, ; stRspr).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2002 - 2 BvR 787/02
    Der Beschwerdeführer hat es versäumt darzulegen, was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 91, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2002 - 2 BvR 787/02
    Die Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der Rechte des Beschwerdeführers angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG); denn die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2002 - 2 BvR 787/02
    Der Beschwerdeführer hat es versäumt darzulegen, was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 91, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 21.12.1995 - 2 BvR 2033/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Widerrungs der Bewährung im Anschluß an

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2002 - 2 BvR 787/02
    Es schützt aber das Vertrauen des Beschuldigten, dass das Gericht sich nicht widersprüchlich verhält (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 1995 - 2 BvR 2033/95 -, NStZ-RR 1996, S. 138).
  • VG Münster, 12.04.2021 - 13 K 2690/19
    vgl. zum Strafprozess BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27. September 2002 - 2 BvR 787/02 -, juris, Rn. 4; zu den Grundsätzen des fairen Verfahrens im Disziplinarverfahren siehe BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2004 - 2 BvR 52/02 -, juris, Rn. 25.
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